Die Miteinander Familienberaterin Mag.a Nicole Keplinger-Sitz hat ihre Erfahrungen zu den offensichtlich immer länger werdenden Wartefristen, die bei der Beantragung oder bei Änderungen beim Bezug der Familienbeihilfe beziehungsweise bei der erhöhten Familienbeihilfe entstanden sind, zusammengefasst.

Warten, warten, warten …

Manchmal fragt man sich ja, wie es möglich ist, dass uns Menschen so tolle Dinge gelingen, wie zum Beispiel die Landung auf der Rückseite des Mondes, die Verpflanzung von Organen oder viele technische Errungenschaften und im Alltag des Einzelnen bleibt davon dann nicht mehr viel übrig.

Denn das Staunen über solch menschliche Schaffenskraft erlahmt, sobald man mit Szenen aus dem Leben eines pflegenden Angehörigen konfrontiert ist. Kopfschüttelnd nimmt man dann die Schilderungen von behördlichen Abläufen und Verfahren zur Kenntnis.

Besonders ärgerlich muten die häufig berichteten langen Wartefristen für den Bezug der Familienbeihilfe/erhöhten Familienbeihilfe an.

Die erhöhte Familienbeihilfe beziehen Menschen mit einer mindestens 50%igen Beeinträchtigung – die Aufzählung der weiteren Voraussetzungen für den Bezug, würde diesen Rahmen sprengen.

Für diese erhöhte Familienbeihilfe ist das Zusammenwirken zweier Behörden maßgeblich. Das Sozialministeriumservice beurteilt das Vorliegen einer Beeinträchtigung und das Finanzamt stellt den entsprechenden Bescheid aus und tätigt die Auszahlung. Wartezeiten von bis zu 12 Monaten sind in unserem Beratungsalltag bedauerlicherweise keine Seltenheit, hier ist die Verfahrensdauer im Falle einer Beschwerde noch gar nicht eingerechnet!

Nun werden vielleicht manche argumentieren, dass die Antragsteller und Antragstellerinnen zumeist die pflegenden Angehörigen – oft auch Alleinerzieherinnen – sich doch in Geduld üben sollten.

Die Familienbeihilfe, speziell die erhöhte Familienbeihilfe ist für viele dieser Familien ein überlebenswichtiger Einkommensbestandteil. „Sein oder Nichtsein“ im finanziellen Sinne hängt von diesem Bezug ab.


Wenn sich nun Verfahren über Monate, bei Beschwerden sogar über Jahre hinziehen, dann kann man sich die finanziellen Auswirkungen ausmalen. Nicht nachvollziehbar sind auch jene Fälle, wo bei Weiterbeantragung der erhöhten Familienbeihilfe, die gesamte Familienbeihilfe für das betroffene Kind bis zur Beendigung des Begutachtungsverfahrens zunächst eingestellt wird.

Keine Familienbeihilfe zu beziehen hat aber zahlreiche Konsequenzen, zum Beispiel auch auf die Geltendmachung des Familienbonus.

Die langen Wartefristen auf den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe haben zur Folge, dass die Beantragung der kostenlosen Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
oder jener in der Krankenversicherung nur mit Verzögerungen erfolgen können. Rasche Verfahren würden den Betreuenden die Bewältigung des ohnedies oft sehr belastenden Alltags mit Kindern mit Beeinträchtigung wesentlich erleichtern. Nur eine ressourcenmäßig gut ausgestattete Verwaltung garantiert den geforderten effizienten Verfahrensverlauf. In diesem Sinne lautet unser Appell an die Verantwortlichen:

Eine Verkürzung und Vereinfachung der Verwaltungsdauer ist dringend erforderlich!

Abschließend sei noch die besondere Situation von subsidiär Schutzberechtigten (Flüchtlinge) erwähnt, die erst dann Familienbeihilfe/erhöhte Familienbeihilfe beantragen können, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen. Gerade Alleinerzieherinnen, die diesen Aufenthaltsstatus haben sind besonders belastet, da es die Pflege eines Kinders mit Beeinträchtigung oft kaum erlaubt, einer Arbeit nachzugehen. In der Folge erhalten sie dann auch weder eine Familienbeihilfe noch den Erhöhungsbetrag. Auch die geplanten Kürzungen der Mindestsicherung, so wie diese nun vorgesehen sind, werden zur zusätzlichen Existenzbedrohung für viele Menschen.