Das Sozialministerium hat nun verkündet, dass es ab 1. Juli 2020 zu einer merklichen Verbesserung bei der Berechnung des Pflegeaufwandes kommt.
Die sogenannte „sonstige Körperpflege“ (Hilfe beim Duschen und Baden) wird zukünftig mit 10 Stunden im Monat bewertet. Bisher waren für diese Verrichtung lediglich 4 Stunden vorgesehen.
Diese Novellierung ist jedenfalls zu begrüßen und erleichtert den Zugang zu den niedrigeren Pflegegeldstufen 1 und 2.
Alle Details findet man hier: