„Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich ein Auto, das dem neuesten Stand der Technik entspricht, aber Sie wollen sich das Geld für den Treibstoff sparen und fahren deshalb nicht zur Tankstelle. Das gute Gefährt vergammelt deshalb unbenutzt in der Garage. „Ziemlich dumm, oder?“, würden viele nun zu Recht urteilen. So in etwa, lässt sich jedoch die aktuelle Situation für die Umsetzung des ab 1.Juli 2018 geltenden Erwachsenenschutzgesetzes beschreiben. Ein Gesetz das der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht, aber leider will die neue Regierung die dringend notwendigen Mittel für eine adäquate Umsetzung nicht in die Hand nehmen. Groß waren die Hoffnungen als die Behindertenrechtskonvention vor 10 Jahren mit Pauken und Trompeten von Österreich ratifiziert wurde. Endlich schien das antiquierte Modell der Sachwalterschaft durch die „unterstützte Entscheidungsfindung“ abgelöst zu werden…Was nun bleibt ist ein gesetzlicher Schwerbenhaufen der große Verunsicherung für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige bringt. Es herrscht Ratlosigkeit und die Frage, wie den die neue Rechtslage ohne die versprochenen Finanzmittel ab 1.Juli 2018 bewältigbar ist.“
Mag.a Nicole Kepplinger-Sitz von der Miteinander Familienberatung