Zukünftige Einflussnahme der Landesverwaltung gefährdet Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle
Der Verein Miteinander wurde aus dem Bedürfnis von Betroffenen und deren Angehörigen nach allumfassender Inklusion und Chancengleichheit gegründet. Auch weiterhin verfolgen die Akteure und Kund/innen diesen Weg unbeirrbar und mit dem größtmöglichen Engagement.
Einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Chancengleichheit spielt selbstverständlich der Schutz von Menschen mit Beeinträchtigung vor Diskriminierung und Ausgrenzung.
Im Oö. Antidiskriminierungsgesetz wurde durch Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle eine unabhängige Anlaufstelle geschaffen, um hier die Einhaltung der Menschenrechte sowie der Behindertenrechte auch zu gewährleisten.
Im Rahmen der Novellierung des Antidiskriminierungsgesetzes soll es unter anderem zu einer Änderung im Bereich des Anforderungsprofiles der Antidiskriminierungsbeauftragten kommen. So soll zukünftig auch Personen ohne juristische Ausbildung diese Position bekleiden dürfen.
Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Zusammenhänge sowie des sehr breiten Anwendungsbereiches von Antidiskriminierungsregeln, ist eine hohe Fachkompetenz des Personales der Antidiskriminierungsstelle dringend erforderlich. Die Leitung muss deshalb auch von einer dazu qualifizierten Fachkraft –mit juristischer Ausbildung –ausgeübt werden.
„Hier verweisen wir auch ganz klar auf die UN-Vorgaben für Menschenrechtseinrichtungen, den sogenannten „Pariser Prinzipien“, so Mag.a Andrea Knechtel, Leiterin der Miteinander Familienberatung.
Des Weiteren soll durch die Novellierung auch geregelt werden, dass nur mehr Landesbedienstete sich um diese Position bewerben dürfen. Zentrale Aufgabe der Gesetzgebung ist die Schaffung einer unabhängigen Anlaufstelle für Menschen, die den Schutz der Antidiskriminierungsstelle in Anspruch nehmen möchten. Jegliche rechtlich unzulässige Verquickung und Einflussnahme der Landesverwaltung auf die Antidiskriminierungsstelle muss deshalb jedenfalls verhindert werden.
Die ursprüngliche Regelung, den Landtag als Organ der Gesetzgebung mit ausreichend Informationen zu versorgen, soll die Vorlage von Tätigkeitsberichten – unter Wahrung des Datenschutzes der Betroffenen – der Antidiskriminierungsstelle bei Bedarf, mindestens aber alle drei Jahre erfolgen. Die nun angedachte Neuregelung, dass nur mehr die Landesregierung bei Bedarf Einsicht nehmen darf, erscheint nicht nur dem Verein Miteinander als sehr bedenklich. Die aus der wertvollen Arbeit der Antidiskriminierungsstelle gewonnenen Ergebnisse müssen den Abgeordneten jedenfalls regelmäßig zur Verfügung gestellt werden.
„Denn nur so können Strukturen verbessert werden und mögliche diskriminierende Regelwerke verhindert werden“, betont Mag.a Nicole Keplinger-Sitz, engagierte Mitarbeiterin der Miteinander Familienberatung und ergänzt: „Damit die Oö. Antidiskriminierungsstelle auch weiterhin zukunftsfähig ist und autonom agieren kann, braucht es zudem eine ausreichende Budgetausstattung. Gute Arbeit braucht auch gute Rahmenbedingungen.“