Unser Wort zum Sonntag, von Mag.a Nicole Keplinger-Sitz:
Stellen Sie sich vor, Sie beziehen Pflegegeld der Stufe eins. Das bedeutet EUR 157,30 monatlich an Unterstützung. Damit man überhaupt in den Genuss dieser Zahlung kommt, bedarf es eines Pflegebedürfnisses von mindestens 65h/monatlich.
Dieses Zugangserfordernis wurde in den letzten Jahren schleichend erhöht, um die Ausgaben für die Pflegegeldzahlungen zu drosseln. Letztlich war es eine rein politische Entscheidung Menschen vom Pflegegeldbezug auszuschließen, denn zu genau das führt jede Verschärfung der Zugangserfordernisse.
Die mangelnde Wertanpassung des Pflegegeldes und die Erschwerung des Zuganges zum Pfleggeld haben nun genau den Effekt, dass die finanziellen Möglichkeiten sich unterstützende Leistungen zukaufen zu können, immer geringer werden. Leidtragende sind pflegebedürftige Menschen und deren pflegenden Angehörige. Die Überforderung Tag für Tag, oft ohne Auszeiten da sein zu müssen, mündet nicht selten in schweren Erkrankungen der Pflegeperson. Wenn dann Menschen vermehrt im Altenheim untergebracht werden –wie das nun der Fall ist -, dann erscheint es zynisch, den Angehörigen zu unterstellen, dass der Wegfall des Pflegeregresses der wesentliche Grund für diese Unterbringung sei.
Der Appell an die Politik lautet deshalb: Die dringende Anhebung des Pflegegeldes und vermehrt Angebote kostengünstiger Betreuungsleistungen anzubieten. Das ist allemal günstiger als die Unterbringung in Heimen.
Bedauerlicherweise ist im neuen Bundesbudget eine adäquate Anhebung des Pflegegeldes nicht vorgesehen! Das heißt letztlich: Pflege –mit wenig oder ohne– Geld!