Die Miteinander Familienberatung reagiert auf das beschlossene Sozialhilfegrundsatz-Gesetz:
„Alle Probleme sind gelöst!“: So hat die Regierung die Nachschärfungen des neuen Sozialhilfegrundsatz-Gesetzes und nun in Folge den Beschluss zusammengefasst. Aber wurde tatsächlich eine echte Verbesserung speziell für Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht? Gerade die ausgeklügelten Formulierungen gilt es zu prüfen, denn der Teufel steckt wie überall im Detail.
So ist aus unserer Sicht die im Grundsatzgesetz geregelte Hilfe zur Selbsthilfe ein massiver Stolperstein für Menschen mit Beeinträchtigungen. Gemeint ist damit, wenn ein Mensch mit Beeinträchtigung sich selbst nicht finanziell erhalten kann, so müssen zunächst die Eltern, als Unterhaltsverpflichtete finanziell -womöglich ein Leben lang-„herhalten“. Ist diesen ein solcher Unterhalt nicht zumutbar, springt der Staat beziehungsweise die Sozialhilfe ein. Aus der Erfahrung wissen wir, dass diese lebenslange Unterhaltspflicht oft massive Probleme aufwirft.
Auf der einen Seite bei den Eltern, die meist aufgrund jahrelanger Pflege und Unterstützung ein ohnehin nur bescheidenes Einkommen haben und auf der anderen Seite bei den Betroffenen selbst, denen nämlich von der Sozialbehörde erklärt wird, dass sie im schlechtesten Fall den Unterhalt von den Eltern einklagen müssen.
Auch braucht es nun viel mehr Beratung und Unterstützung/Verständnis bei der Beantragung der Sozialhilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen. Auch hier ist im Grundsatzgesetz wenig geregelt. Eines steht jedoch fest: „Sachleistung vor Geldleistung“ als oberster Leitsatz der Sozialhilfe-Neu widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Viele Angehörige und Betroffene haben leider tiefe Sorgenfalten im Gesicht, wenn sie an die Umsetzung der neuen Sozialhilferegelungen denken.