Unsere Familienberaterin Mag.a Nicole Keplinger-Sitz beschäftigt sich im Rahmen der vielen Beratungen auch mit vielen Fragen rund um das „neue“ Sozialhilfe-Grundsatzgesetz:
Derzeit steht das Thema Treffsicherheit im Zusammenhang mit der Pflege und der Sozialhilfe „NEU“ wieder hoch im Kurs. So sollen soziale Leistungen nur jenen Menschen zustehen, die diese auch tatsächlich benötigen. So weit ist das logisch, wobei kompliziert wird es ja bereits bei der Auslegung des wirklich „Benötigten“,…
Ein Teil der Treffsicherheitsdebatte betrifft auch die sogenannte „Sachleistung“. So hat vor kurzem ein ranghoher Politiker gemeint, dass die Pflegeproblematik unter anderem damit gelöst werden könne, wenn man den pflegebedürftigen Menschen mehr Sachleistungen statt Pflegegeld angedeihen lassen würde. Eine dringend notwendige Erhöhung des Pflegegeldes für ALLE Pflegegeldstufen ist seiner Meinung nach nicht sinnvoll.
Was konkret unter Sachleistungen zu verstehen ist, wird bis jetzt leider nicht ausgeführt.
Ebenso unbeantwortet bleibt die Frage, wer künftig bestimmen soll, welche Sachleistungen der Pflegebedürftige erhält? Sehr viele Fragen, die leider bislang unbeantwortet geblieben sind und große Unsicherheit auslösen.
Fakt ist jedenfalls, dass in OÖ zwar ein Rechtsanspruch auf viele tolle Leistungen nach dem Chancengleichheitsgesetz bestünde, diese Leistungen aber gar nicht konsumiert werden können, weil zu wenige vom Land finanziert und angeboten werden. Auch im Bereich der ambulanten Betreuung durch die soziale Wohlfahrt (z.B. Hauskrankenpflege) sind die personellen Engpässe dramtische. Eine Verbesserung der Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Pflegekräften scheint aus derzeitiger Sicht nahezu unmöglich. Wir erlauben uns deshalb die Nachfrage, wie die in den Raum gestellten Sachleistungen den Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt werden können, wenn sie bereits derzeit schlicht und ergreifend nicht verfügbar sind.
Auch im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Ankündigung von einem „Mehr“ an Sachleistungen problematisch.
Was ist mit der Selbstbestimmung der Menschen mit Betreuungsbedarf? Was passiert mit der Wahlfreiheit? Die Zuteilung von Sachleistungen hat auch immer den bitteren Geschmack von Fremdbestimmung, Bevormundung und EntscheidungsUNFREIHEIT.
Um für die herausfordernde Situation bei der Pflege gute Lösungen zu finden, braucht es jedenfalls dringend eine Einbindung der Selbstbetroffenen und der pflegenden Angehörigen in den politischen und gesellschaftlichen Dialog bzw. in die Folgen dieser Gespräche. Sie sind die Experten und Expertinnen. Es braucht vor allem ein politisches Verständnis, das die Lebensrealität der Betroffenen wertschätzt.